Wir gestatten uns, Sie vorsorglich darauf hinzuweisen, dass – sofern unsere Leistung entgegen Ihrer Mängelrüge tatsächlich mängelfrei ist oder der Mangel uns nicht zuzuordnen ist – wir Ihnen die Kosten, die uns gegenüber für die Überprüfung geltend gemacht werden, einschließlich Nebenkosten (wie z. B. Fahrkosten), in Rechnung stellen.